Integrationskurs für Zweitschriftlernende nach § 13 IntV
Kategorien:Allgemeine Sprachförderung
Anbieter: BBQ
Bei der Einstufung in den Zweitschriftlernerkurs erhält der Teilnehmende zunächst ein Stundenkontingent in Höhe von 900 UE. Nach Ausschöpfen der Grundförderung von 900 UE können weitere 300 UE Wiederholerstunden auch ohne die sonst zwingende nicht-erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung beantragt werden. Dadurch wird es in den meisten Fällen zu keinen oder nur geringen Verzögerungen beim Übergang in die Wiederholerförderung kommen. Die Lernprogression in Zweitschriftlernerkursen ist somit auf 900 UE ausgelegt.
Zielgruppe: Personen, die die lateinische Schrift nicht oder nur ungenügend beherrschen, die aber in ihrer eigenen Schriftkultur alphabetisiert sind
Zugangsvoraussetzungen:
- Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
- Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
- Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
- Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
- Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
- Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
- Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt
Abschluss: Nach erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses (Sprachtest "Deutsch-Test für Zuwanderer" und Test "Leben in Deutschland") erhält der Teilnehmer durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das "Zertifikat Integrationskurs". War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächliche erreichte Ergebnis in den Abschlusstests.
Zusatzqualifikationen: www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/integrationskurse-node.html
Zusätzliche Informationen
Kursstart: Bitte informieren Sie sich bei uns über aktuelle Starttermine. Der Einstieg in den Kurs ist jederzeit möglich.
Förderung:
Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 2,20 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.